Sich bewegende Teile in oder an Maschinen stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Eine grundsätzliche Maßnahme, um Bediener und andere Personen auf Abstand von diesen Teilen zu halten und eine Berührung zu verhindern, sind trennende Schutzeinrichtungen.
Laut Maschinenrichtlinie versteht man darunter „ein Maschinenteil, das Schutz mittels einer physischen Barriere bietet“ – einfach gesagt kann eine Person so nicht den Gefahrenbereich erreichen. Das kann zum Beispiel durch einen Schutzgitter an Maschinen oder ein Gehäuse erreicht werden.
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Um aber zum Beispiel Werkzeugmaschinen zu rüsten oder Anlagen zu warten, muss eine Zugänglichkeit des Arbeitsbereichs gewährleistet sein.
Das ermöglichen bewegliche trennende Schutzeinrichtungen wie Schutztüren für Maschinen oder Klappen. Die Position dieser Einrichtungen muss allerdings über Sensoren oder Sicherheitsschalter überwacht werden und mit der Steuerung der Maschine verbunden sein. Die entsprechenden Anforderungen sind in der EN ISO 12100 definiert.
Dabei wird zwischen Sicherheitsschaltern mit Verriegelung und Sicherheitsschaltern mit Zuhaltung unterschieden: Eine Verriegelung erkennt das Öffnen einer Schutztür, so dass die Maschine über die angeschlossene Steuerung in einen sicheren Zustand gebracht werden kann. Eine Zuhaltung erlaubt dagegen das Öffnen der Schutztür einer Maschine nur dann, wenn die Anlage nicht läuft. Sie hält die Schutzeinrichtung über Federkraft oder über einen Elektromagneten geschlossen, bis sie ein Signal von der Steuerung erhält, dass der sichere Zustand erreicht ist.
Zuhaltungen werden dann eingesetzt, wenn eine Person den Gefahrenbereich erreichen kann, bevor die gefahrenbringende Maschinenfunktion beendet ist (z. B. bei einer langen Nachlaufzeit). Informationen zur Gestaltung und Auswahl von Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen gibt die DIN EN ISO 14119. Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen sind darüber hinaus in der EN ISO 14120 definiert.
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Annahme: Der Normal-Betrieb der Anlage erfordert zyklische Eingriffe in den Gefahrenbereich. Die Anhaltezeit ist kleiner als die Zugangs- bzw. Zugriffszeit, d.h. der Bediener erreicht den Gefahrenbereich erst, wenn die Maschine sicher zum Stillstand gekommen ist.
In dieser Applikation kann die Überwachung des Schutzgitters oder der Schutztür einer Maschine zweikanalig mit einem Sicherheitsrelais und einem kontaktlosem Sicherheitsschalter erreicht werden. Bedingung dafür ist der Einsatz eines berührungslosen Sicherheitsschalter nach IEC 60947-5-3 und Funktion nach ISO 14119 Bauart 3 oder 4.
Der berührungslose Sicherheitsschalter RS2 der RS-Titan Baureihe von Eaton erfüllt diese Anforderung: Seine potentialfreien Reed-Kontakte werden zur Erhöhung der Überlistungssicherheit durch Mehrfachmagnete im Aktor angesteuert.
Sie zeichnen sich durch eine robuste Bauweise aus und überzeugen insbesondere in punkto Sicherheit: Nach EN ISO 13849 erreichen die Schalter PLe, nach EN IEC 62061 sind sie zertifiziert bis SILCL3.
Es gibt natürlich noch weit mehr Möglichkeiten, um bewegliche trennende Schutzeinrichtungen zu überwachen.
Für alle, die sich mit dem Thema „Maschinen- und Anlagensicherheit“ ausführlicher befassen wollen, bietet das Sicherheitshandbuch von Eaton dazu ausführliche Informationen. Es werden nicht nur alle einschlägigen Normen erklärt, sondern es bietet die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt in die umfangreiche Materie der funktionalen Sicherheitstechnik einzuarbeiten. In einem eigenen, umfangreichen Kapitel zeigen zahlreiche Schaltungsbeispiele, wie sich bewegliche trennende Schutzeinrichtungen überwachen lassen – je nach Applikation und gefordertem Sicherheitsintegritätsniveau.
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