Zur Gewährleistung einer zweckmäßigen Notbeleuchtung deckt eine Kombination von Normen und Vorschriften alle Aspekte ihrer Sicherheit ab. Die Zertifizierung eines Systems durch einen Drittanbieter ist ein effektiver Weg, um die Qualität, Zuverlässigkeit und Konformität sicherzustellen.
Ein zentrales Element der Gesetzeslandschaft ist die Norm EN50172. Sie legt die Anforderungen an die Notbeleuchtung fest, wenn die Versorgung der gesamten oder eines Teils der Allgemeinbeleuchtung in genutzten Räumen ausfällt. Sie besagt, dass die Notbeleuchtung:
Die Norm EN50172 - die auch für Sicherheitsbeleuchtung, die zur Fluchtwegausleuchtung verwendet wird, gilt - empfiehlt, dass vor der Planung Absprachen getroffen werden sollten, um die abzudeckenden Bereiche, die Betriebsart, das Prüfverfahren und den am besten geeigneten Systemtyp festzulegen. An diesen Gesprächen sollten der Eigentümer oder Nutzer der Räumlichkeiten sowie der Systementwickler, der Installateur, der Anlagenlieferant und die Brandschutzbehörde beteiligt sein.
Die Rechtslage (gesetzliche Vorgabe) |
Staatliche Brandschutzvorschriften | |||
Harmonisiert mit der EU Anwendungsnormen (soll) |
EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen |
EN 1838 Angewandte Lichttechnik –Notbeleuchtung |
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Harmonisiert mit der EU Geschützte Normen (soll) |
EN 60598-2-22 Leuchten für die Notbeleuchtung |
EN 60235 Automatische Testsysteme |
EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme |
Während einer Evakuierung ist Zeit von entscheidender Bedeutung. Daher ist es wichtig, dass alle Rettungszeichen schnell gesehen, verstanden und befolgt werden können. Abschnitt 4.1 der EN1838:2013 geht auf diesen Punkt ein und besagt: „Zeichen, die an allen Notausgängen und Ausgängen entlang des Rettungsweges vorzusehen sind, müssen beleuchtet/hinterleuchtet sein, um den Rettungsweg zu einem sicheren Bereich eindeutig anzuzeigen.".
Wo kein Notausgang direkt sichtbar ist, muss ein beleuchtetes Rettungszeichen oder eine Reihe von Schildern vorhanden sein, um Personen den Weg zum Notausgang zu weisen. Das in der ISO 7010 festgelegte und von vielen nationalen Normengremien ab 2011 übernommene Piktogramm Format ist die derzeit empfohlene Form.
Die meisten Länder haben Rettungszeichen im Piktogrammstil eingeführt oder sind dabei, die lokalen Richtlinien zu aktualisieren.
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Empfohlene Symbole EN ISO 7010:2012 E002 |
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Akzeptierte Symbole | ![]() |
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Alte Symbole
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Die Farbgebung für Rettungszeichen ist in der ISO 3864 so festgelegt, dass:
Die richtige Platzierung der Leuchten muss bei jedem Systemdesign bestimmte Gefahren aufzeigen und Sicherheitseinrichtungen und -zeichen hervorheben - so genannte „Schwerpunkte" - egal ob es sich um einen Fluchtweg oder einen offenen (Anti-Panik-) Bereich handelt. Bei der Planung muss auch die Art der erforderlichen Leuchte und ihre Lichtleistung berücksichtigt werden, wie in EN 1838: 2013 und EN 60598-2-22 beschrieben. Die folgende Darstellung hebt wichtige Standorte für Leuchten hervor:
Die folgende Darstellung hebt wichtige Standorte hervor, die eine Leuchte benötigen:
Maximale Erkennungsweiten und Leuchtdichten sind für alle Rettungszeichenformate in der EN 1838 festgelegt: 2013. Zeichen können entweder hinterleuchtet sein - wie z. B. Rettungszeichenwürfel oder Sicherheitsleuchten mit einem bedruckten Zeichen, die eine kontrollierte Beleuchtungsstärke haben - oder sie können stromlos sein.
Während hinterleuchtete Rettungszeichen gemäß EN 60598-2-22 vorgetestet sind, um die Konformität zu gewährleisten, ist besondere Vorsicht geboten, wenn das Zeichen für eine externe Beleuchtung ausgelegt wird. Eine Sicherheitsleuchte muss innerhalb von 2 Metern um das Zeichen herum angebracht werden und der Multiplikationsfaktor beträgt nur 100. Das Zeichen muss in Notfällen auf jedem Teil seiner Fläche mit einem Minimum an Lux beleuchtet werden.
Sind die Schwerpunkte gesetzt, muss der Planer überlegen, ob zusätzliche Leuchten erforderlich sind, um die Mindestbeleuchtungsstärken zu gewährleisten, damit die Wege sicher genutzt werden können. Jeder Rettungswegabschnitt muss mindestens zwei Leuchten aufweisen, falls eine Leuchte ausfallen sollte.
Auf der Fluchtweg-Mittellinie ist 1 Mindest-Lux erforderlich, wie in EN 1838:2013 4.2. beschrieben. Ein Gleichmäßigkeitsverhältnis von maximal 40:1 zu minimal darf nicht überschritten werden.
Diese Beleuchtungsstärke muss über die gesamte Dauer und Lebensdauer der Anlage gewährleistet sein. Innerhalb von fünf Sekunden muss ein %-Satz der Beleuchtungsstärke zur Verfügung stehen und nach einem Ausfall der Versorgung muss dann innerhalb einer bestimmten Zeitspanne die volle Beleuchtungsstärke zur Verfügung stehen.
Mit Hilfe von authentischen Abstandstabellen oder einem geeigneten Computerprogramm wird ermittelt, ob über die Leuchten an den Schwerpunkten hinaus weitere Leuchten erforderlich sind, um die minimal erforderliche Beleuchtungsstärke in Rettungswegen zu gewährleisten.
Damit die Auslegung jederzeit die geforderten Werte einhält, werden die Daten - wie von der Norm gefordert - „abgestuft":
Als „offener (Anti-Panik-)Bereich" wird ein Bereich definiert, der größer als 60 m2 ist, durch den ein Fluchtweg führt oder der Gefahren aufweist, die in der Risikobewertung des Gebäudes ermittelt wurden. Die aktuelle Norm macht es einfach, Systeme zu entwerfen und zu überprüfen, die eine gute Gleichmäßigkeit bieten, anstatt eine kleine Anzahl von Leuchten mit großer Lichtleistung zu verwenden.
Anforderungen an das Beleuchtungsniveau
Ein Minimum von 0,5 Lux der freien Kernzone - die einen Rand von 0,5 m ihres Umfangs ausschließt - ist in EN 1838:2013 - 4.3 detailliert beschrieben. Eine Abstandstabelle (Beispiel unten) oder ein geeignetes Computerprogramm werden ebenfalls verwendet, um Daten zu generieren. Diese werden anschließend wie bei der Fluchtwegbeleuchtung abgestuft, um den Standort der Leuchte zu bestimmen.
Abstandsdaten
Abstandstabellen liefern photometrische Daten, mit deren Hilfe sichergestellt werden kann, dass das Notbeleuchtungssystem korrekt ausgelegt wurde und die erforderlichen Beleuchtungsstärken erfüllt.
Bei der Risikobeurteilung werden alle Stellen ermittelt, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Dazu gehören z. B. Anlagen und Produktionslinien, die als besonders risikoreich gelten, oder Kontrollräume, die gefährliche Prozesse steuern.
Für diese Risikobereiche legt die EN 1838: 2013 fest, dass die Dauerbeleuchtungsstärke auf der Bezugsebene nicht weniger als 10 % der erforderlichen Dauerbeleuchtungsstärke für diese Aufgabe und niemals weniger als 15 Lux betragen darf.
Konstruktive Auswirkungen
Bei der Planung von Bereichen, die ein erhöhtes Maß an Sicherheitsbeleuchtung erfordern, ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen, die umgerüstete Netzbeleuchtung, Einzelbatterie- oder Zentralbatterie-Leuchten umfassen können. In den meisten Fällen wird die Lösung auch einen höheren Ballast-Lumen-Faktor (BLF) haben.
Die Reaktionszeit im Notfall ist ein weiterer kritischer Faktor für Orte mit hohem Risiko. Dies kann den Betrieb von Sicherheitsleuchten im Dauerbetrieb oder alternativ den Einsatz von Kunstlichtprojektoren erfordern. Bei der Wahl des letzteren ist zu beachten, dass ein vernünftiges Maß an Einheitlichkeit gewahrt werden muss.